Der Vertrag besteht zwischen dem Mieter und der Kletterturmverleih Großer und Höpfner GbR, Niederpoyritzer Str. 1a, 01279 Dresden, nachfolgend Vermieter genannt. Buchungen werden bei Annahme durch den Vermieter und Erstellen einer Auftragsbestätigung bzw. Mietvertrages für beide Seiten bindend.
Mit Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtpreises zu leisten. Die Anzahlung wird auf den Preis für die Vermietung angerechnet. Der Restbetrag ist nach Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen fällig.
Der Mieter ist vor Veranstaltungsbeginn jederzeit zum Rücktritt berechtigt. Den Rücktritt muss der Mieter aus Gründen der Beweissicherung schriftlich vornehmen. Maßgeblich für die Rücktrittserklärung ist der Zugang dieser beim Vermieter. Bei einem Rücktritt kann der Vermieter anstelle der konkreten Berechnung der Rücktrittsentschädigung die nachfolgend aufgeführte prozentuale Entschädigung, bezogen auf den Gesamtpreis, in Rechnung stellen. Bei Rücktritt bis zum 45. Tag vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % des Gesamtpreises, bis zum 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn werden 75 % des Gesamtpreises, ab dem 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn wird der volle Betrag fällig. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass die ersparten Aufwendungen des Vermieters höher sind bzw. er durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft keine Einbuße hat.
Vermieter und Mieter sind zur Kündigung des Vertrages im Falle höherer, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer, Gewalt berechtigt. Ab Windstärke 6 muss der Kletterturm aus Sicherheitsgründen umgelegt werden. Der Vermieter ist zur Preiserstattung nur insoweit verpflichtet, als er Leistungen noch nicht erbracht hat und zur Erbringung dieser noch nicht erbrachten Leistungen nicht in der Lage ist.
Der Kletterturm und das dazu vermietete Zubehör (Seile, Gurte, Karabiner) dürfen nur für den bestimmungsgemäßen Zweck eingesetzt werden. Dies garantiert der Mieter bei Aktionen ohne Betreuung durch den Vermieter. Änderungen an Kletterturm, Klettergriffen und Zubehör sowie das Anbringen von Beschriftungen, Schildern oder Aufklebern ist nur nach Rücksprache mit dem Vermieter gestattet. Die Beschaffung von eventuell erforderlichen Genehmigungen oder Anmeldungen, z.B. Aufbau- und Standgenehmigungen, Fahrerlaubnis in Fußgängerbereichen, GEMA o.ä., die für den Betrieb des Kletterturmes oder die Durchführung der Aktionen notwendig sind, liegt organisatorisch und kostenmäßig im Verantwortungsbereich des Mieters. Der Mieter ist für die Sicherung und Überwachung des Kletterturmes außerhalb der Betreuungszeiten (z.B. nächtlicher Standzeit) verantwortlich.
Es wird eine ebene, feste Fläche von ca. 20 m², z.B. Straßenbelag, Pflastersteine, gemähte Wiese, mit direkter Zufahrt für einen Transporter mit Anhänger mit einer Durchfahrtshöhe bis 3,15 m Höhe und Breite bis 2,65 m benötigt. Der Mieter trägt die Kosten für Wartezeiten, die dem Vermieter durch mangelhafte Platzverhältnisse entstehen. Bei Aktionen mit Betreuung stellt der Mieter für Fahrzeug und Hänger des Vermieters kostenlos Parkmöglichkeiten am oder in der Nähe des Aktionsortes zur Verfügung. Die Mietgegenstände müssen zum vereinbarten Termin vollständig zur Rücknahme durch den Vermieter bereitstehen. Ist eine Rücknahme nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht oder nur verspätet möglich, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung zusätzlich Miete fordern. Unberührt hiervon bleibt die Geltendmachung eines weiteren Schadens, insbesondere eines solchen von entgangenem Gewinn und Schadenersatz aufgrund der Unmöglichkeit einer anderweitigen Vermietung. Eventuelle notwendige Reparaturen, Neubeschaffungen oder Reinigungsarbeiten werden dem verursachenden Mieter auch nachträglich in Rechnung gestellt.
Sofern für den Kletterturm kein Sicherungspersonal seitens des Vermieters vorgesehen ist, verpflichtet sich der Mieter den Kletterturm durch geeignetes, volljähriges Sicherungspersonal ständig zu beaufsichtigen und garantiert den bestimmungsgemäßen Einsatz. Das Sicherungspersonal muss an der Einweisung durch den Vermieter teilnehmen und diese befolgen (z.B. Abstand des Sichernden vom Turm darf nicht mehr als 2 Meter betragen).
Das Sicherungspersonal behält sich vor, Personen, die gegen die Sicherheitsregeln verstoßen, bzw. durch ihr Verhalten ein Sicherheitsrisiko für die übrigen Gäste darstellen, von der weiteren Teilnahme am Kletterbetrieb auszuschließen.
Für Schäden, Zerstörung, Diebstahl und die daraus entstehenden Folge- und Ausfallkosten haftet der Mieter in vollem Umfang. Ebenso haftet der Mieter für Unfälle, die in seinem Verantwortungsbereich entstehen, besonders für vom Mieter eingesetztes Sicherungspersonal.
Der Mieter ist für die Sicherung und Überwachung des Kletterturmes außerhalb der Betreuungszeiten (z.B. nächtlicher Standzeit) verantwortlich und haftet für damit in Zusammenhang stehende Schäden. Da der Kletterturm bei Rückgabe nicht unmittelbar auf mögliche Schäden hin überprüft werden kann, entbindet die Abholung des Turmes den Mieter nicht von seiner Verpflichtung für Schäden zu haften, die in seinem Verantwortungsbereich entstanden sind. In diesem Fall erfolgt eine Nachberechnung.
Der Vermieter haftet im Rahmen der abgeschlossenen Veranstalterhaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf fahrlässige bzw. grob fahrlässige Handhabung des Vermieters oder seitens der mit der Betreuung durch den Vermieter betrauten Personen zurückzuführen sind.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als vereinbart, sofern keine weiteren schriftlichen Verträge bestehen, die diese in einzelnen Punkten oder insgesamt ersetzen oder ergänzen. Für alle in bestehenden Verträgen nicht aufgeführten Vereinbarungen gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Vermieter widerspricht hiermit ausdrücklich allen anders lautenden Bedingungen des Mieters.
Kletterturmverleih Großer und Höpfner GbR, Niederpoyritzer Str. 1a, 01279 Dresden
Telefon: +49 1792116469
Fax: +49 351-79 62 722
Mail: info@kletterturmverleih.de
Kletterturmverleih Großer und Höpfner GbR
Konto: 0160622000 BLZ: 85080000 Commerzbank
IBAN: DE92 8508 0000 0160 6220 00 BIC: DRESDEFF850
Als Erfüllungsort gilt D-01279 Dresden. Der Gerichtsstand ist Dresden.
Sollten einzelne Teile dieser AGB im Einzelfall unwirksam oder nicht anwendbar sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der Übrigen.
Die obenstehenden Geschäftsbedingungen treten mit dem 01.01.2023 in Kraft. Änderungen sind nur mittels schriftlicher Bestätigung seitens des Vermieters möglich.
Dresden, 01.01.2023
Gern gestalten und betreuen wir Ihre privaten oder geschäftlichen Events mit unserem Kletterturm.
Informationen zum Kletterturm, Anfragen und Angebote erhalten Sie bei:
Kletterturmverleih GbR
Niederpyritzer Str. 1a, 01279 Dresden
Fax: | +49 (0)351 7962722 |
Funk: | +49 +49(0)1792116469 |
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